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 Krankenkassen gesetzlich oder privat 

 Krankenversicherung gesetzlich

Krankenversicherung privat

                                      krankenversicherung

Wer darf sich  wo versichern?

  • Arbeitnehmer mit einem Brutto-einkommen bis 4.050 Euro Euro im Monat sind pflichtversichert (entspricht 48.600 Euro im Jahr, Stand 2009).

  • Besser verdienende Arbeitnehmer, Freiberufler und Beamte können freiwillig beitreten.

  • Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen ab 4.050 Euro (48.600 Euro im Jahr) können in die private Krankenversicherung.

  • Freiberufler, Beamte und Studenten können sich unabhängig vom Einkommen privat krankenversichern.

Familie

Ehepartner und Kinder bis 25 Jahre (plus Wehr- oder Zivildienstzeit) ohne bzw. mit geringem Einkommen bis max. 360 Euro (Minijob: 400 Euro) sind kostenlos familienversichert.
Ehepartner und Kinder müssen immer selbständig in der privaten Krankenversicherung versichert werden. 

Leistungen

  • Gesetzliche Grundversorgung (z.B. eingeschränkte Arzt- und Krankenhauswahl, Unterbringung im Mehrbettzimmer, Behandlung durch diensthabenden Arzt).

  • Je nach Kasse  Zusatzleistungen wie Bonusprogramme, Gesundheitskurse, Kurzuschüsse, Naturheilbehandlung und mehr.

  • Abhängig vom gewählten Tarif in der privaten Krankenversicherung – vom Basistarif bis zum Topschutz. Der Basisschutz der privaten Krankenversicherung ist mit den Leistungen der gesetzlichen Kassen vergleichbar.

  • Top-Tarife der privaten Krankenversicherung  bieten deutlich bessere Leistungen (z.B. freie Arzt- u. Krankenhauswahl, Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer, Chefarzt-behandlung möglich).

 

 

 



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