Krankenversicherung gesetzlich
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Krankenversicherung privat
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Wer darf sich wo versichern?
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Arbeitnehmer mit einem Brutto-einkommen bis 4.050 Euro Euro im Monat sind pflichtversichert (entspricht 48.600 Euro im
Jahr, Stand 2009).
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Besser verdienende Arbeitnehmer, Freiberufler und Beamte können freiwillig beitreten.
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Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen ab 4.050 Euro (48.600 Euro im
Jahr) können in die private Krankenversicherung.
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Freiberufler, Beamte und Studenten können sich unabhängig vom Einkommen privat
krankenversichern.
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Familie
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Ehepartner und Kinder bis 25 Jahre (plus Wehr- oder Zivildienstzeit) ohne bzw. mit geringem
Einkommen bis max. 360 Euro (Minijob: 400 Euro) sind kostenlos familienversichert.
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Ehepartner und Kinder müssen immer selbständig in der privaten Krankenversicherung versichert werden.
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Leistungen
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Gesetzliche Grundversorgung (z.B. eingeschränkte Arzt- und Krankenhauswahl, Unterbringung im Mehrbettzimmer,
Behandlung durch diensthabenden Arzt).
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Je nach Kasse Zusatzleistungen wie Bonusprogramme, Gesundheitskurse, Kurzuschüsse, Naturheilbehandlung und
mehr.
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Abhängig vom gewählten Tarif in der privaten Krankenversicherung –
vom Basistarif bis zum Topschutz. Der Basisschutz der privaten Krankenversicherung
ist mit den Leistungen der gesetzlichen Kassen vergleichbar.
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Top-Tarife der privaten Krankenversicherung bieten deutlich bessere
Leistungen (z.B. freie Arzt- u. Krankenhauswahl, Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer, Chefarzt-behandlung
möglich).
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