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Einmal privat versichert immer privat versichert?
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Was ist, wenn der Versicherungsnehmer
zurück in die gesetzliche Krankenkasse möchte? lesen Sie weiter...
Trotz des anhaltenden Trends, in die Privatversicherung zu wechseln, stehen in
Deutschland rund 40 privaten Versicherungsunternehmen derzeit ca. 200 gesetzliche gegenüber. 90% der Versicherungsnehmer
sind gesetzlichen Krankenversicherung.
Wer sich mit dem Gedanken beschäftigt, von der gesetzlichen Versicherung in die private Krankenversicherung zu wechseln,
sollte sich dessen bewusst sein, dass nach einem solchen Schritt eine Rückkehr in das gesetzliche System nur noch in
Ausnahmefällen möglich ist.
Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass die Jahreseinkünfte ein Jahr und darüber hinaus die Marke von 49.000
€ unterschreiten müssen, damit eine Wiederaufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung gestattet wird.
Selbstständige und Freiberufler sind von einer erneuten Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse ausgeschlossen –
unabhängig von ihrem Einkommen.
Privat Krankenversicherte, deren Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist, können sich von der
Versicherungspflicht im gesetzlichen System befreien lassen.
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann allenfalls möglich, wenn der Kunde seinen
Arbeitsplatz verliert und als arbeitslos gemeldet ist.
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